Arbeitnehmerrechte

Gesellschaft

Soziale Verantwortung ist für die SWB ein zentraler Wert, der unser Handeln und unsere Entscheidungen maßgeblich prägt. Als größter Vermieter der Stadt verstehen wir uns nicht nur als Anbieter von qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Wohnraum, sondern setzen uns auch aktiv dafür ein, die Lebensqualität in Mülheim an der Ruhr zu verbessern. Als verlässlicher Partner der Stadt und der lokalen Akteure fördern wir den gesellschaftlichen Dialog, helfen Barrieren abzubauen und stärken den Zusammenhalt in unserer Region.

Darüber hinaus übernehmen wir als Arbeitgeber Verantwortung für unsere rund 100 Mitarbeitenden sowie die rund 70 Mitarbeitenden unseres Servicebetriebs. Wir fördern ein respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld, bieten Entwicklungsmöglichkeiten und setzen uns für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, in dem sich Mitarbeitende geschätzt fühlen und ihre Potenziale entfalten können.

Im DNK-Handlungsfeld Gesellschaft haben wir in den vergangenen zwei Jahren folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Ausbau des Sportsponsorings
  • Individuelle Flexibilisierung der Arbeitszeiten für Mitarbeitende
  • Schaffung von Kommunikationsräumen im Unternehmen
  • Mitarbeiterentwicklung über das SWB-Potenzialträgerprogramm
  • Interaktive Mitarbeiterkommunikation über Intranet-Feed

Arbeitnehmerrechte

Im Rahmen der Arbeitnehmerbelange berichten wir darüber, wie wir national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhalten und die Beteiligung unserer Mitarbeiter sowohl im Unternehmen als auch im Nachhaltigkeitsmanagement fördern. Zudem geben wir die gesetzten Ziele, die bisher erzielten Ergebnisse und die identifizierten Risiken an.

Die SWB gewährleistet sämtliche Schutzrechte für Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht. Als Mitglied im Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft wenden wir zudem den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an. Damit stehen wir für eine faire und leistungsgemäße Bezahlung nach einem transparenten System. Zahlreiche Betriebsvereinbarungen sichern weitergehende Ansprüche unserer Mitarbeiter bis hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wichtige Entscheidungen über Rechte und Pflichten der Belegschaft trifft die Geschäftsführung der SWB grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Zusätzlich nimmt die Arbeitnehmervertretung auch im Aufsichtsrat Mitwirkungsrechte wahr.

Wahrung der Arbeitnehmerrechte

Recht auf Information

Mit Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der SWB werden unsere Mitarbeiter detailliert über alle wichtigen Ziele, Aufgaben- und Arbeitsbereiche sowie Strukturen und die Ablauforganisation ins Bild gesetzt. Veränderungen und Neuerungen kommunizieren wir zeitnah über verschiedene Kanäle – von Mitarbeiter- und Teamgesprächen über Betriebsversammlungen bis hin zu E-Mails und Handouts. Für beschleunigte interne Abläufe und einen einfachen Know-how-Transfer steht als gemeinsame Plattform ein Intranet zur Verfügung. Seither haben unsere Mitarbeiter rund um ihr Arbeitsverhältnis direkten Zugriff auf alle wichtigen Informationen einschließlich aktueller Änderungen.

Beteiligung

Neben der Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat nimmt der Betriebsrat der SWB seine Rechte auf Information, Anhörung und Beteiligung bzw. Mitbestimmung mit Unterstützung der Geschäftsführung in vollem Umfang wahr. Seine offensive Einbindung in alle bedeutsamen Entscheidungen betrachten wir als wichtigen Baustein unserer auf Gemeinschaft ausgerichteten Unternehmenskultur. Darüber hinaus eröffnen wir unseren Mitarbeitern auf allen Hierarchieebenen die Möglichkeit, sich in die Unternehmensentwicklung aktiv einzubringen. Sind neue Projekte, die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Veränderungsprozesse geplant, werden dazu gezielt Einschätzungen und Vorschläge aus der Belegschaft eingeholt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mithilfe eines professionellen Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellen wir sicher, dass Gefahrenpotenziale an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Einsatzorten unserer Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert werden. Strukturen und Prozesse gestalten wir so, dass sie der Gesundheit förderlich sind. Zur Kontrolle der Wirksamkeit werden u. a. auch die Mitarbeiter befragt.

Die Maßnahmen reichen von der Bereitstellung tätigkeitsbezogener Schutzausrüstungen über sachkundige Sicherheitsunterweisungen bis hin zu Vorträgen zur Prävention arbeitsbedingter Belastungen sowie ergonomischen Arbeitsplätzen. Nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit kommt unser betriebliches Eingliederungsmanagement zum Tragen, das individuell auf Situation und Bedürfnisse der jeweiligen Mitarbeiter abgestimmt wird. Darüber hinaus bieten wir verschiedene Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung an.

Auch die interne Vereinbarung über die Arbeitszeit wurde nach den – durch die COVID-19-Pandemie – erforderlichen Novellierungen zwischenzeitlich modernisiert. Mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen über mobiles Arbeiten und die Arbeitszeit ermöglichen wir unseren Mitarbeitern mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine wesentlich individuellere Verbindung zwischen Arbeitszeit und Privatleben.

Arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen für alle Angestellten
Anzahl und Rate der Todesfälle0
Anzahl und Rate Verletzungen mit schweren Folgen (mit
Ausnahme von Todesfällen)
0
Anzahl und Rate der dokumentierbaren Verletzungen9 (2x SWB, 7x DBF)
Die wichtigsten Arten von Verletzungen1x Sturz
1x Umknicken
4x Schürf-/Schnitt-/Risswunden
2x  Zerrung
1x Bisswunde
Anzahl der gearbeiteten Stunden
SWB-Service172.515
SWB-DBF99.754
Gesamt272.269

 

Maßnahmen gegenüber Auftragnehmern

Bei der Auftragsvergabe berücksichtigen wir die strengen Vorgaben der Gesetzgebung in Deutschland und der EU. Die Bieter verpflichten sich, die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sowie alle weiteren rechtlichen Regeln zu beachten. Entsprechende Nachweise, z. B. zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, werden konsequent angefordert.

Besondere Risiken

Als in Deutschland ansässiges und ausschließlich im deutschen Wirtschaftsraum agierendes Unternehmen unterliegt die SWB sämtlichen Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts und achtet auch bei Auftragnehmern auf die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte (s.o.). Zusätzlich ist unser Betriebsrat grundsätzlich in relevante Entscheidungen über Rechte und Pflichten der SWBMitarbeiter einbezogen. Daher ergeben sich aus unserer Sicht aus der Geschäftstätigkeit oder den Geschäftsbeziehungen der SWB keine besonderen Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte.

Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement

Die SWB setzt auf eine substanzielle Einbindung der Mitarbeiter in eine nachhaltige Unternehmensentwicklung – schon deshalb, weil eine solche Entwicklung ohne aktive und engagierte Mitwirkung der Belegschaft nicht zu realisieren ist. Nachhaltigkeit wird also von allen Bereichen und Mitarbeitern gelebt; jeder kann sich einbringen. Die Steuerung erfolgt über den Nachhaltigkeitsmanager.

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