Menschenrechte

Gesellschaft

Soziale Verantwortung ist für die SWB ein zentraler Wert, der unser Handeln und unsere Entscheidungen maßgeblich prägt. Als größter Vermieter der Stadt verstehen wir uns nicht nur als Anbieter von qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Wohnraum, sondern setzen uns auch aktiv dafür ein, die Lebensqualität in Mülheim an der Ruhr zu verbessern. Als verlässlicher Partner der Stadt und der lokalen Akteure fördern wir den gesellschaftlichen Dialog, helfen Barrieren abzubauen und stärken den Zusammenhalt in unserer Region.

Darüber hinaus übernehmen wir als Arbeitgeber Verantwortung für unsere rund 100 Mitarbeitenden sowie die rund 70 Mitarbeitenden unseres Servicebetriebs. Wir fördern ein respektvolles und inklusives Arbeitsumfeld, bieten Entwicklungsmöglichkeiten und setzen uns für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, in dem sich Mitarbeitende geschätzt fühlen und ihre Potenziale entfalten können.

Im DNK-Handlungsfeld Gesellschaft haben wir in den vergangenen zwei Jahren folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Ausbau des Sportsponsorings
  • Individuelle Flexibilisierung der Arbeitszeiten für Mitarbeitende
  • Schaffung von Kommunikationsräumen im Unternehmen
  • Mitarbeiterentwicklung über das SWB-Potenzialträgerprogramm
  • Interaktive Mitarbeiterkommunikation über Intranet-Feed
GRI SRS-412-1 Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde GRI SRS-412-3 Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden GRI SRS-414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden GRI SRS-414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Menschenrechte

Die Berichtsstandards verlangen die Offenlegung darüber, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen wir für unser Unternehmen und unsere Lieferkette ergreifen, um die weltweite Achtung der Menschenrechte sicherzustellen und Zwangs- sowie Kinderarbeit sowie jede Form der Ausbeutung zu verhindern.

Die Geschäftstätigkeiten der SWB als kommunales Wohnungsunternehmen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und unterliegen somit dem EU-Recht sowie dem deutschen Recht, die Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung oder Unterdrückung verbieten. Darin eingeschlossen sind insbesondere auch die Bestimmungen des Grundgesetzes, die u. a. zu Vereinigungsfreiheit oder Zwangsarbeit klare Aussagen treffen. Bei der Beauftragung von Lieferanten konzentrieren wir uns nach Möglichkeit auf lokale und regionale Partner und bewegen uns auch hier nahezu ausschließlich innerhalb des deutschen Wirtschaftsraums. Hierbei unterstützt uns die Tatsache, dass wir uns nicht als öffentlicher Auftraggeber verstehen und somit nicht an das öffentliche Ausschreibungs- und Vergaberecht gebunden sind. Vor diesem Hintergrund haben wir im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskonzepts bisher keine expliziten zusätzlichen Zielsetzungen in Bezug auf die Menschenrechte definiert.

Prüfung der Einhaltung der Menschenrechte

Die Geschäftstätigkeit der SWB konzentriert sich im Wesentlichen auf den Raum Mülheim, unsere Geschäftsstandorte befinden sich ausschließlich in Deutschland. Es gelten die nationalen Gesetze und Vorschriften zu Menschenrechten. Eine Überprüfung der Betriebsstätten findet nicht statt. Mit Verweis auf den „Leitfaden zur branchenspezifischen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex - Orientierungshilfe für Wohnungsunternehmen“ werden daher die Leistungsindikatoren zum Thema Menschenrechte nicht umfassend berichtet.

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